Allgemeine Geschäftsbedingungen „Mössmer Pakete“

„Mössmer Pakete“ stellt ein zentrales
Portal für Selbstständige, eigenständige Firmen zu Verfügung für folgende
Dienstleistung: Annahme und Lagerung von Pakete, Päckchen, Speditionsgut bis
zur Abholung des Kunden bzw. des Bestellers und Eigentümer.

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(im Folgenden AGB) regeln die vertraglichen
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Moessmer-Pakete.de (im Folgenden MössmerPakete.de
genannt), und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt). Diese
Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die die „Mössmer Pakete“ für ihre
Auftraggeber erbringt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der
Geschäftsstelle von „Mössmer Pakete“ aufliegt und im Internet unter „www.moessmer-pakete.de“
einzusehen sind.

1.2 Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich
zu diesen zugrundeliegenden AGB zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertrag kommt
durch die Anmeldung auf der Internetseite „www.moessmer-pakete.de“ und der
Akzeptierung der AGB zustande.

1.3 Leistungen / Preise:
Es gilt die jeweils letztgültige, aktuelle
Fassung der Preis- und Leistungsübersicht. Entgegenstehenden AGB des
Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Die Preise verstehen sich wie
folgt:
- Standardlagerzeit = Grundgebühr
- Tagespauschale = Nach der Standardlagerzeit dazugerechnet
- Etwaige Servicegebühren (Gewicht, Unhandlich, Nachnahme, besondere
Zusatzleistungen etc.)

1.4 Rechnungsadresse:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass weder „Mössmer Pakete“ noch die angemeldeten / angeschlossen Filialen als
Rechnungsadresse fungiert. Es ist ausdrücklich untersagt weder die Mössmer-Pakete.com
noch die angeschlossenen Filialen und deren Geschäftsanschriften als
Rechnungsadresse anzugeben. Ebenfalls darf keine der E-Mail-Adressen als
Korrespondenzadresse für Dritte weiter- bzw. angegeben werden. Die Fa. „Mössmer
Pakete“ übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Kunden
geschickt werden (Post/Fax/E-Mail) noch werden diverse Abklärungen mit
betriebsfremden Versendern getätigt. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung kann
eine Sperrung der Kundennummer/ Postfach nach sich ziehen.

2. Leistungsbeschreibung
2.1 Der Auftraggeber beauftragt einen
Filialisten seiner Wahl über das Portal von „Mössmer Pakete“ in seinem Namen,
Sendungen von Zustellern (Lieferanten), die an „Mössmer Pakete“ - z.h. Name bzw.
Kundennummer des Auftraggebers adressierten Sendungen anzunehmen und zu lagern.

YYYY PXXXX
c/o „Vor & Nachname XXXX
Strasse
PLZ Ort

YYYY = Firmen Name der Filiale
XXXX = Kundenummer
Beispiel:
Mössmer P77777
c/o Ferdinand Muster P77777
Im See 2
79798 Jestetten

3. Vertragsverhältnis
3.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der
eingelagerten Sendung an den c/o Empfänger, oder eines Bevollmächtigten als
durchgeführt.

Die Filialen nehmen sämtliche Sendungen des
Kunden im Auftrag des Kunden entgegen.

Die Annahme von Sendungen ohne erkennbare
Kundennummer kann durch die Filialen verweigert werden. Wird die Sendung
dennoch entgegengenommen, obwohl diese nicht eindeutig zugeordnet werden kann,
wird für die Ermittlung des Empfängers eine Zusatzgebühr laut Preisliste unter
moessmer-pakete.de fällig.
Hierfür werde bei nicht zuweisbaren Sendungen auch Öffnung des Paketes
toleriert.

3.2 „Mössmer Pakete“ behält sich vor, einen
Auftrag zur Annahme und Lagerung jederzeit und ohne Angaben von Gründen
abzulehnen.

3.3 Eine Kündigung des
Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist nach Anlieferung und Annahme
der an ihn adressierten Sendung an „Mössmer Pakete“ ausgeschlossen. Die
Kündigung wird erst dann gültig, wenn alle Lieferungen durch den Postfachinhaber
abgeholt und die Lagergebühren entrichtet wurden.

3.4 Wird das Akzeptieren der Vollmacht, für
die Annahme der Pakete, per Unterzeichnung des Kunden von Kunden abgelehnt, ist
Moessmer-Pakete.de zur Ausgabeverweigerung an den Kunden berechtigt und wird
die Sendung folglich an die Absenderadresse retournieren. Sollten in einem
solchen Fall Kosten entstehen, werden diese dem Empfänger/Kunden von der
ausführenden Filiale in Rechnung gestellt.

4. Bedingungsgerechte Sendungen
Beispieladressierung für die Filiale Mössmer
Pakete

Mössmer P77777
c/o Ferdinand Muster P77777
Im See 2
79798 Jestetten

4.1 Die angeschlossenen Filialen von
„Mössmer Pakete“ übernehmen und lagern alle Sendungen für die ausdrücklich die
Annahmevollmacht 4.2 in dieser AGB akzeptiert wurden und die jeweils gültigen
Preis und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und
Kennzeichnung genügen.

4.2 Annahmevollmacht: Hiermit
bevollmächtige ich ausdrücklich alle Person/en der angeschlossenen Filialen von
„Mössmer Pakete“ in meinem Namen alle Lieferungen vom Lieferdienst
entgegenzunehmen und ggf. mit Unterschrift beim Lieferdienst zu bestätigen.

5. Versicherung / Haftung
5.1 Für jede zur Einlagerung an eine
Filiale der „Mössmer Pakete“ übergebene Sendung besteht eine Haftpflichtversicherung
bis max. EUR 400.-pro Sendung für den Fall von: Einbruch, Diebstahl, Feuer oder
Wasserschaden, für die Dauer der Einlagerung den Betriebsstandort der
angeschlossenen Filialen der Moessmer-Pakete.de.

Der Versicherungsschutz besteht ab der
schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen
Mitarbeiter und erlischt, sobald die Sendungen das jeweilige Betriebsgebäude
verlässt, bzw. nach schriftlicher Übernahmebestätigung des Abholers. Hierbei
steht die lagernde Filiale in der Pflicht die Personaldaten des Abholers
mittels Personalausweis festzustellen mit den hinterlegten Personaldaten abzugleichen
und auf dem Lagerschein/Abholschein zu vermerken. Haftungsansprüche müssen an
die betroffene Filiale gestellt werden.

5.2 Für die Beschaffenheit oder den Inhalt
der angelieferten und übernommenen Sendungen, wird nicht gehaftet.

5.3 Die Filialen haften für den Schaden,
der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in der
Obhut der zuständigen Filiale befindet. Sie haften nicht für die Folgeschäden
und Folgekosten wie z.B. wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbussen, entgangenen
Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden die
durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen.

6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung /
nicht identifizierbare Sendungen.

6.1 In der Regel werden von den
angeschlossenen Filialen von „Mössmer Pakete“ keine Sendungen mit
offensichtlicher Beschädigung ohne nachweisliche Schadensscannung angenommen.
Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen fällt
nicht in den Aufgabenbereich der annehmenden Filiale und muss mit dem
jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten Lieferanten abgewickelt werden.

6.2 Kann eine Sendung keinem Auftraggeber
zugeordnet werden, so wird versucht mit den zur Verfügung stehenden,
logistischen Mitteln, den Auftraggeber ausfindig zu machen. Dies betrifft auch
das Öffnen der Sendung. Durch die Nachforschung entstehende Kosten werden dem
Auftraggeber zusätzlich zum Leistungsentgelt (Servicegebühr) weiterverrechnet.
Gelingt die Ausforschung nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 3
Monaten gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist und keinerlei
Reaktion seitens Auftraggeber wird die Lieferung eliminiert.

7. Sendungsannahme / Nachnahme- und
Unfrei-Sendungen/ Annahmeverweigerung

Grundsätzlich werden weder schriftliche
noch mündliche Mitteilungen/Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“-
bzw. Nachnahmesendungen berücksichtigt, sobald ein Kundenkonto nicht die erforderliche
Deckung aufweist. Trifft eine BAR-Zahlung nicht rechtzeitig ein und weist ein
Kundenkonto deshalb nicht die nötige Deckung auf, werden Sendungen besagter Art
nicht angenommen.

7.1 Nachnahme- oder Unfrei-Sendungen werden
nur von Filialen akzeptiert, die es ausdrücklich ausweisen. Üblicherweise muss
der Nachnahmebetrag vorgängig in der Filiale deponiert werden.

7.2 Folgende Sendungen / Lieferungen sind
von der Anlieferung an ausgeschlossen:
a.) Zollpflichtige oder unverzollte Sendungen.

b.) Sendungen welche gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote verstossen, wie z.B. Einfuhrbestimmung, Drogen und
Betäubungsmittel, Vertriebszulassung, Vertriebsverbot, jugendgefährdende
Medien, nationalsozialistische Artikel, Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten,
Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, Stoffe und
Zubereitungen aus Stoffen, die dem § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen,
Waffen und Waffenzubehör, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und
andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waren die das Urheber- oder Markenrecht
verletzen, etc. oder Sendungen deren Lagerung oder Nachsendung mit besonderen
Auflagen verbunden sind.

c.) Sendungen mit unzureichender Verpackung,
insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen
Auslaufen geschützt ist.

d.) Sendungen mit verderblichen oder
schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu
schützen sind. Ausnahmeregelungen hierfür sind in der Filiale telefonisch
anzufragen.

e.) Sendungen die lebende Tiere sowie Teile
oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
Ausnahmeregelungen hierfür sind in der Filiale telefonisch anzufragen

f.) Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch
eine an uns gelieferte Sendung, ist jede Filiale berechtigt, zulasten und
Kosten des Kunden alle Massnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder
verringern können.

g.) Der Kunde/Auftraggeber haftet
persönlich für Verstösse gegen gesetzliche oder behördliche Verbote bei Nutzung
der Lager- & Lieferadresse.

h.) Zu Kontrollzwecken behalten wir uns das
Recht vor, Pakete zu öffnen und deren Inhalte zu prüfen. Verstösse gegen
illegale Sendungen werden umgehend der Polizei / zuständigen Behörden
übergeben.

7.2 Abholung in der Filiale
Bei Abholung einer Sendung muss die Identität des Kunden gegenüber der Filiale per
Ausweis, Pass oder Identitätskarte nachgewiesen werden. Mössmer-Pakete bzw. die
Filiale behält sich das Recht vor, eine Kopie der vorgenannten
Identitätsnachweise erstellen zu lassen.

Sendungen sind binnen Standardlagerfrist
(Online bei der Filiale ersichtlich) nach Versand der E-Mail-Benachrichtigung
über den Sendungseingang in den Räumlichkeiten der Filiale abzuholen. Sofern
eine Sendung innerhalb von drei Monaten nach Versand der E-Mail-Benachrichtigung
über den Eingang der Sendung nicht abgeholt wurde, behält sich Grenzpaket das
Recht vor, die Ware an den Versender auf Kosten des Kunden zurückzusenden
oder die Ware zu öffnen und den Inhalt freihändig zu verkaufen oder öffentlich
zu versteigern. Eine Versteigerung und/oder der freihändige Verkauf werden dem
Kunden zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht. Sofern die Androhung dem Kunden
nicht zugestellt werden kann, da seine Zustellungsanschrift sich geändert hat
und der Kunde Grenzpaket darüber nicht informiert hat oder die Zustellung
aufgrund anderer, in dem Verantwortungsbereich des Kunden liegender Gründe
nicht erfolgt, ist Grenzpaket trotz nicht erfolgter Zustellung zur öffentlichen
Versteigerung und/oder zum freihändigen Verkauf berechtigt. Von dem Erlös
werden die angefallenen Lagerkosten und Aufwendungen nach der jeweils gültigen
Preisliste beglichen. Sofern sich eine Differenz zugunsten des Kunden ergibt,
wird dieser Betrag hinterlegt.

7.3 Verpackungsmaterial
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Verpackungsmaterial oder Leergut mitzunehmen
und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine kostenpflichtige Entsorgung durch die
Filiale ist gesondert zu begleichen.

8. Mail, Empfangsbenachrichtigung,
Portalzugang Datenerhebung

Die Kunden der „Mössmer Pakete“ werden mit
einer E-Mail über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert,
sobald diese in das System aufgenommen wurde. Der Kunde kann sich im Portal mit
seiner E-Mail und seinem Passwort einloggen und seine Lieferungen einsehen.

8.1 „Mössmer Pakete“ übernimmt keine
Haftung für die ordnungsgemässe Zustellung an die angegebenen E-Mail-Adressen.
Ebenfalls werden keine Rückzahlungen bzw. Gutschriften aufgrund angeblicher
„Nichtzustellung“ einer oder mehrerer Benachrichtigungen getätigt.

8.2 E-Mail-Benachrichtigungen werden
ausschliesslich an die bekanntgegebene Adresse versendet. Um eine Zustellung zu
ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mail-Adresse,
von der die Benachrichtigungen automatisch generiert und versendet werden, auf
der Liste der „sicheren Absender“ befindet, bzw. nicht unter Junk-E-Mail zu
finden ist.

8.3 Änderungen betreffend Umstellung einer
Benachrichtigungsform, Änderung von E-Mail-Adressen sowie allen weiteren
Kundendaten, können nur in Eigenverantwortung vom Kunden selbst getätigt
werden.

8.4 Alle E-Mail-Nachrichten der „Mössmer
Pakete“, sowie sämtliche angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form
übermittelt, und enthalten vertrauliche Informationen, die ausschliesslich für
den Adressaten bestimmt sind. „Mössmer Pakete“ übernimmt keine Haftung für die
ordnungsgemässe, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser
Nachricht. Jedweder Gebrauch durch Dritte ist verboten. Sollten Sie eine
Nachricht irrtümlich erhalten, sind Sie verpflichtet den Absender zu
verständigen, und diese Nachricht sowie sämtliche Anhänge vollständig aus Ihrem
System zu löschen.

8.5 Registrierte Postfachinhaber sind für
die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Der regelmässige
Passwortwechsel ist selbstverständlich und von jedem Postfachinhaber selbst
vorzunehmen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Für
Schäden die durch die Weitergabe oder unsachgemässen Umgang der Zugangsdaten
herbeigeführt werden, sowie durch Hackerangriffe verursachte Systemausfälle,
Schäden oder Datenverluste kann „Mössmer Pakete“ nicht haftbar gemacht werden.

8.6 Alle Daten die über das Portal „Mössmer
Pakete“ erfasst werden, Personaldaten des Postfachinhabers, Filialbetreibers
sowie die erfassten Vorgänge sind Eigentum von Mössmer Pakete.com und dürfen
weder kopiert noch in Fremdsystemen ausserhalb von „Moessmer-Pakete.de“ verwendet
werden.

8.7 Telefonische Anfragen
Anfragen bezüglich des Eingangs von
Sendungen werden nicht telefonisch beantwortet, da die Identität nicht
gewährleistet ist . Die Herausgabe von zugestellten Sendungen kann erst dann
erfolgen, wenn eine E-Mail über den Sendungseingang an den Kunden versandt
wurde und die Sendung über das System erfasst wurde.

9. Schriftform Nebenabreden und abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
10.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Salvatorische Klausel

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so haben die übrigen
Bestimmungen weiterhin Gültigkeit

10.2 Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen
Stand: 1. November 2017